Unterstützung bei Planung und Durchführung
Vertrauen Sie auf EUREGIO UMZUG
Ein Umzug kann finanziell gefördert werden
Viele Pflegebedürftige und Angehörige wissen nicht, dass ein Umzug unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegekasse unterstützt werden kann. Das kann zum Beispiel dann relevant werden, wenn die bisherige Wohnung den Bedürfnissen der betroffenen Person nicht mehr gerecht wird.
Eine Unterstützung kommt häufig infrage, wenn durch den Umzug das Wohnumfeld verbessert wird, etwa weil die neue Wohnung besser erreichbar, barriereärmer oder pflegegerechter ist. Ob ein Anspruch besteht, hängt immer von der individuellen Situation und den jeweiligen Voraussetzungen ab.
Wir empfehlen daher, sich frühzeitig bei der Pflegekasse zu informieren und die Möglichkeiten prüfen zu lassen. So lässt sich besser einschätzen, ob für den geplanten Umzug eine finanzielle Unterstützung beantragt werden kann.
Unterstützung beim Umzug mit Pflegegrad
Erfahren Sie, wann ein Umzug gefördert werden kann und welche Voraussetzungen für eine finanzielle Unterstützung erfüllt sein müssen.
Wann wird ein Umzug mit Pflegegrad gefördert?
Die Pflegekasse kann einen Umzug bezuschussen, wenn sich dadurch die Wohn- und Pflegesituation verbessert. Gründe hierfür sind häufig:
- Fehlende Barrierefreiheit in der aktuellen Wohnung
- Treppen oder andere bauliche Hindernisse
- Erschwerte häusliche Pflege
- Mehr Sicherheit im Alltag
- Erhalt oder Förderung der Selbstständigkeit
Gerade ältere Wohngebäude sind oft nicht auf die Bedürfnisse pflegebedürftiger Menschen ausgelegt. Ein Umzug in eine geeignetere Wohnung kann daher eine sinnvolle Lösung sein.
Wann kommt eine Kostenbeteiligung infrage?
Eine Förderung durch die Pflegekasse ist in der Regel möglich, wenn:
- mindestens Pflegegrad 1 vorliegt
- der Umzug erforderlich ist
- die neue Wohnsituation die Pflege erleichtert
- Mehr Sicherheit im Alltag
- Sicherheit und Selbstständigkeit verbessert werden
Tipp: Klären Sie die Fördermöglichkeiten möglichst vor dem Umzug mit Ihrer Pflegekasse.
Unser Ablauf
So einfach läuft Ihr Umzug mit Euregio Umzug ab.
01
Kostenlose Beratung
Wir besprechen Ihre aktuelle Wohnsituation, Ihren Pflegegrad und prüfen die Voraussetzungen für eine mögliche Förderung durch die Pflegekasse.
02
Prüfung der Möglichkeiten
Wir unterstützen Sie bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen und erstellen ein transparentes Angebot für Ihren Umzug.
03
Umzug & Organisation
Unser erfahrenes Team übernimmt den Umzug zuverlässig, sorgfältig und auf Wunsch inklusive Möbelmontage und Entrümpelung.
04
Ankommen & Entlastung
Nach dem Umzug sorgen wir für eine ordentliche Übergabe und unterstützen Sie dabei, sich schnell in Ihrer neuen Wohnsituation einzuleben.
Häufig gestellte
Fragen
Sie haben Fragen zur Entrümpelung in Aachen? Hier finden Sie die wichtigsten Antworten zu Ablauf, Dauer, Kosten und Entsorgung. Für alles Weitere beraten wir Sie gerne persönlich.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Pflegekasse die Kosten für einen Umzug bezuschussen. Voraussetzung ist in der Regel, dass sich durch den Umzug die Pflege- oder Wohnsituation verbessert und mindestens Pflegegrad 1 vorliegt.
Eine Förderung kann grundsätzlich ab Pflegegrad 1 möglich sein. Die Entscheidung erfolgt jedoch immer individuell durch die Pflegekasse anhand der jeweiligen Situation.
Je nach Fall können Kosten für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen oder notwendige Umzugsleistungen bezuschusst werden. Die genaue Höhe der Förderung richtet sich nach der Prüfung durch die Pflegekasse.
Ja. In den meisten Fällen sollte die Genehmigung der Pflegekasse vor Beginn des Umzugs eingeholt werden. Wir empfehlen, den Antrag frühzeitig einzureichen.
Ja. Auf Wunsch übernehmen wir neben dem Umzug auch die Entrümpelung, Haushaltsauflösung sowie die besenreine Übergabe der Wohnung.
Bereit für Ihren sorgenfreien Umzug?
Nun, da Sie wissen, was uns auszeichnet, lassen Sie uns gemeinsam den nächsten Schritt planen. Sei es der Umzug ins Traumhaus, in ein neues Büro oder in eine andere Stadt – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.